Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der E.H. Spoerri & Co. AG
(UID-Nr. CHE-101.078.123, UID-Nr. ATU 611 913 47, UID-Nr.DE316071602)
Alte Landstrasse 2, 9450 Altstätten, Schweiz
I. Anwendungsbereich und Geltung
a) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle von der E.H. Spoerri & Co. AG abgeschlossenen Verträge mit Kunden Anwendung. Mit dem Vertragsschluss akzeptieren die Kunden die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich.
b) Die AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen dem Kunden und der E.H. Spoerri & Co. AG.
c) Die AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB erlangen einzig mit schriftlicher Bestätigung durch die E.H. Spoerri & Co. AG Wirksamkeit.
II. Vertragsschluss
a) Der Vertrag kommt durch Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung oder durch schriftliche Annahme der von der E.H. Spoerri & Co. AG erstellten Offerte in der Form einer Auftragsbestätigung zustande.
b) Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, erfolgt die Offertstellung durch die E.H. Spoerri & Co. AG unentgeltlich.
c) Soweit in der Offerte nichts Anderes vereinbart wurde, bleibt die E.H. Spoerri & Co. AG während 10 Tagen ab Ausstellungsdatum an die Offerte gebunden.
d) Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernimmt die E.H. Spoerri & Co. AG nicht. Dies gilt auch für Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben sind (Gattungswaren). Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellten Waren nicht oder nicht vollständig geliefert werden können, ist die E.H. Spoerri & Co. AG berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil entschädigungslos zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden im Zeitpunkt der Vertragsauflösung bereits bei der E.H. Spoerri & Co. AG eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Die E.H. Spoerri & Co. AG ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet.
III. Zahlungsbedingungen
a) Rechnungen der E.H. Spoerri & Co. AG für Lieferungen und Leistungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind, falls nichts Anderes vereinbart wurde, bis zum auf dem Rechnungsformular aufgedruckten Zahlungstermin netto ohne Skontoabzug zu bezahlen. Die Zahlungspflicht (Fälligkeit) tritt für kostenpflichtige Leistungen ohne gegenteilige Abrede mit Vertragsschluss ein. Die E.H. Spoerri & Co. AG behält sich ausdrücklich vor, die Lieferung der Ware von der vorgängigen Bezahlung oder einer Teilzahlung durch die Kundschaft abhängig zu machen (Vorauskasse).
b) Verletzt der Kunde die genannte Zahlungsfrist oder die Zahlungsbedingungen, so gerät er ohne Mahnung in Verzug. Diesfalls ist die E.H. Spoerri & Co. AG zur Erhebung von 5% Verzugszins berechtigt. Die E.H. Spoerri & Co. AG kann im Mahnfall nebst der Erhebung von kostendeckenden Mahngebühren von pauschal CHF 25.- auch Ersatz für allfällige Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens geltend machen. Tritt ein Verzugsfall ein, so werden sämtliche allfälligen weiteren offenen Rechnungen des besagten Kunden zur Zahlung fällig, selbst wenn die Zahlungsfrist noch andauern würde.
c) Es gelten nur Zahlungen als rechtsgültig erfolgt, welche über die Bankverbindungen der E.H. Spoerri & Co. AG, lautend auf die E.H. Spoerri & Co. AG, Alte Landstrasse 2, CH-9450 Altstätten oder E.H. Spoerri & Co.AG, Gerbe 1135, A-6863 Egg, beglichen werden. Werden Checks als Zahlungsmittel angeboten, so gilt die Schuld erst als getilgt, wenn eine Einlösung des Checks erfolgt. Allfällige direkte Zahlungen an die Vertreterinnen und Vertreter der E.H. Spoerri & Co. AG zeitigen keine Tilgungswirkung, da letzteren keine Inkasso-Befugnisse zustehen. Zahlungs- und Überweisungsspesen gehen zu Lasten der der Kundschaft.
d) Falls vertraglich oder in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, versteht sich der offerierte Preis in Schweizerfranken (CHF). Wird der Preis in einer anderen Währung als Schweizerfranken festgelegt, so behält es sich die E.H. Spoerri & Co. AG vor, die Preise zu erhöhen, wenn zwischen dem Vertragsschluss und der Auslieferung wesentliche Abwertungen oder Abschwächungen in Bezug auf die Fremdwährung zu verzeichnen sind. Als wesentliche Abwertung oder Abschwächung gilt eine Währungsdifferenz von 5% oder mehr gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemessen anhand der Entwicklung der Tageskurse zwischen dem Schweizerfranken und der vereinbarten Fremdwährung herausgegeben von der SIX Group AG. Erfolgt eine wesentliche Abwertung oder Abschwächung der Fremdwährung zwischen Lieferung und Bezahlung, so haftet der Kunde der E.H. Spoerri & Co. AG für die eingetretene Währungsdifferenz ab dem Vertragsschluss.
IV. Lieferbedingungen
a) Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen erfolgt für die E.H. Spoerri & Co. AG grundsätzlich freibleibend, es sei denn, es werde ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart. Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der Annahme der Auftragsbestätigung der E.H. Spoerri & Co. AG zu laufen, nie jedoch vor Klärung der technischen Einzelheiten. Sofern kein spezieller Liefertermin ausdrücklich fest vereinbart wird, liefert die E.H. Spoerri & Co. AG in der Regel in Absprache mit dem Kunden bzw. stellt die Ware in Absprache mit dem Kunden bereit. Werden als Lieferfristen Werktage angegeben, so verstehen sich hierunter alle Tage von Montag bis und mit Freitag, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen am statutarischen Sitz der E.H. Spoerri & Co. AG.
b) Falls nichts anders vereinbart, erfolgt die Lieferung bzw. Bereitstellung gemäss den Regelungen der Bestimmungen des Incoterm «EXW».
c) Die E.H. Spoerri & Co. AG ist, soweit nicht explizit etwas Anderes vereinbart wurde, zu Teillieferungen berechtigt.
d) Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert die Kundschaft die Annahme der Lieferung, kann die E.H. Spoerri & Co. AG den Vertrag nach einer schriftlichen Rüge-Mitteilung an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Herstellung der Lieferung und die Umtriebe in Rechnung stellen, wobei die entstandenen Kosten für die Herstellung der Lieferung und die Umtriebe mit allfälligen Anzahlungen der Kundschaft verrechnet werden können. Geht die Ware zufolge des Annahmeverzugs unter oder nimmt sie Schaden, so hat dies alleine die Kundschaft zu verantworten.
e) Befindet sich die E.H. Spoerri & Co. AG mit einer Lieferung oder Bereitstellung in Verzug, so hat die Kundschaft eine angemessene Nachfrist nicht unter 4 Wochen anzusetzen. Die Kundschaft hat der E.H. Spoerri & Co. AG diese Frist mittels eingeschriebenen Briefes oder mittels einer Kuriersendung mit Sendungsnachverfolgung anzusetzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist die Kundschaft berechtigt, auf die Leistung zu verzichten oder vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen sind allfällige bereits geleistete Zahlungen durch die E.H. Spoerri & Co. AG zurückzuerstatten. Darüberhinausgehende Ansprüche, insb. Schadenersatz, stehen der Kundschaft nicht zu.
f) Treten nach Abschluss eines Vertrages Störungen und Erschwernisse im Geschäftsbetrieb der E.H. Spoerri & Co. AG oder ihrer Lieferanten ein (z.B. verringerte Produktionskapazitäten, Feuer, Streik, Epidemie und Pandemie, Transport- und Währungsschwierigkeiten, Schwierigkeiten bei der Beschaffung des Rohmaterials, Aus- und Einreiseverbote, Ausfuhrbeschränkungen, Einfuhrbeschränkungen, Umwälzungen, Krieg oder sonstige bewaffnete Konflikte usw.) so gilt die Lieferfrist als bis zur Beseitigung dieser Störungen und Erschwernisse verlängert. Es steht der E.H. Spoerri & Co. AG diesfalls auch zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis der bestellten Ware den neuen Verhältnissen anzupassen.
g) Mit der Aussonderung zum Versand gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
h) Die Kundschaft ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Eingang der Lieferung bzw. nach Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich und mit geeignetem Dokumentationsmaterial anzuzeigen. Sofern die Mitteilung nicht innert 5 Tagen (bei der E.H. Spoerri & Co. AG eingehend) erfolgt, gilt die Ware als genehmigt und der Kaufpreis ist in jedem Fall, wie vereinbart, geschuldet. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend versteckte Mängel. Diesfalls ist die Mängelrüge innert 5 Tagen ab Entdeckung des (versteckten) Mangels zu erheben.
i) Rücksendungen an die E.H. Spoerri & Co. AG bzw. an deren Lager erfolgen auf Rechnung und Gefahr der Kundschaft. Der Kunde hat die Waren originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer ausführlichen Beschreibung der Mängel an die von der E.H. Spoerri & Co. AG angegebene Rücksendeadresse zu liefern. Ergibt sich bei der Prüfung, dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann die E.H. Spoerri & Co. AG die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen. Diesfalls erfolgt keine Rückerstattung des Kaufpreises.
V. Garantie und Gewährleistung
a) Die Garantiezeit für die von der E.H. Spoerri & Co. AG gelieferten Produkte ist auf zwei Jahre beschränkt. Die Garantie erlischt mit der Weiterverarbeitung oder Bearbeitung der gelieferten Ware.
b) Stellt die Kundschaft einen Mangel fest und rügt ihn rechtzeitig, so steht es der Kundschaft einzig zu, innert einer angemessenen Frist eine Ersatzlieferung zu verlangen. Alle übrigen Mängelrechte werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Geringfügige Abweichungen vom Farbton, Gewicht, Einstellung und Masse des Musters oder von früheren Lieferungen stellten keinen Mangel dar, der gerügt werden kann.
c) Soweit die Ware an keinem Mangel leidet, steht es der Kundschaft nicht zu, die bestellte und/oder bezogene Ware umzutauschen oder gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben («no change, no refund»).
d) Die E.H. Spoerri & Co. AG haftet in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und, soweit zulässig, entgangenen Gewinn, (iii) Schäden aus Lieferverzug sowie (iv) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen der E.H. Spoerri & Co. AG, sei dies vertraglich oder ausservertraglich. Weiter haftet die E.H. Spoerri & Co. AG nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
• unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
• höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch die E.H. Spoerri & Co. AG zu vertreten sind.
e) Die Kundschaft nimmt davon Kenntnis, dass Stoffe, welche über längere Zeit einer Hitze- und Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, ausbleichen und ihre Farbe verlieren können. Die Lagerung von Stoffen unter Einfluss von grösserer Hitze und von Sonneneinstrahlung stellte eine unsachgemässe Lagerung dar, wobei die E.H. Spoerri & Co. AG in diesem Fall jegliche Haftung und Gewährleistung ablehnt.
VI. Schlussbestimmungen
a) Änderung der AGB
Es gelten die AGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Die E.H. Spoerri & Co. AG behält sich ausdrücklich vor, die AGB jederzeit zu ändern und solche ohne Ankündigung in Kraft zu setzen. Änderungen werden über die Webseite der E.H. Spoerri & Co. AG zugänglich gemacht und in den jeweiligen Vertragsabschluss miteinbezogen. Die Kunden sind gehalten, auch bei langjähriger Geschäftsbeziehung die neusten AGB vor einem weiteren Vertragsschluss zu prüfen und zur Kenntnis zu nehmen.
b) Geheimhaltung
Die E.H. Spoerri & Co. AG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrages zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere (aber nicht ausschliesslich) Preise und Rabatte. Diese Pflicht wirkt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, sofern an der Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse fortbesteht. Bestehen Zweifel über die Vertraulichkeit, sind die Tatsachen vertraulich zu behandeln.
c) Abtretung, Übertragung und Verpfändung, Verrechnung
Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der E.H. Spoerri & Co. AG weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten (Zessionsverbot), übertragen (Veräusserungsverbot) oder verpfändet (Belehnungsverbot) werden. Die Zustimmung wird nicht ohne Grund verweigert. Forderungen im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertragsverhältnis dürfen nicht verrechnet werden bzw. nicht durch Verrechnung getilgt werden (Verrechnungsverbot).
d) Mitteilungen / Formvorschriften
Mitteilungen zwischen den Vertragsparteien erfolgen, soweit nicht explizit etwas Anderes vereinbart wurde, in schriftlicher Form. Der Schriftform gleichgestellt sind Mitteilungen per E-Mail oder in einer anderen elektronischen Form, die den Nachweis der Zustellung und des Inhalts einer Mitteilung ermöglicht.
e) Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag und daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten ist das materielle Schweizer Recht, unter Ausschluss aller Normen, welche auf eine ausländische Rechtsordnung verweisen, anwendbar. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen finden keine Anwendung. Bei Verträgen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Berechtigten zugerechnet werden kann (Vertrag mit Konsumenten), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Konsument seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
f) Gerichtsstand
Es sind die ordentlichen Gerichte am statutarischen Sitz der E.H. Spoerri & Co. AG örtlich und sachlich zuständig. Zwingende gesetzliche Regelungen zur Zuständigkeit bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Altstätten, im Juni 2025